Allgemeine Geschäftsbedingungen der Universimed Gruppe – gültig per 9.11.2020
1. Diese AGB liegen – in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung – allen Geschäftsbeziehungen zwischen einem der Medienunternehmen der Universimed Gruppe, Universimed Holding GmbH oder Universimed Cross Media Content GmbH (UNIVERSIMED), und seinem jeweiligen Vertragspartner zugrunde, soweit sich aus schriftlich bestätigten Einzelvereinbarungen nichts Abweichendes ergibt.
2. Weitere Grundlagen jedes Auftragsverhältnisses sind die auf www.universimed.com im Bereich Mediadaten veröffentlichten aktuellen Tarife und allenfalls ergänzende bzw. spezifische Unternehmensangaben zu bestimmten Werbeformen (z.B. Veranstaltungen, Sonderprojekte etc.), soweit sich aus schriftlich bestätigten Einzelvereinbarungen nichts Abweichendes ergibt.
3. Die AGB gelten ausschließlich. Auch wenn der Vertragspartner auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen hinweist, werden diese nicht Vertragsbestandteil. Entgegenstehende oder ergänzende Bestimmungen fremder AGB werden selbst bei Kenntnis nur insoweit Vertragsbestandteile, als ihrer Geltung schriftlich zugestimmt wird. Allfälligen AGB des Kunden (Auftraggebers/Inserenten) widerspricht UNIVERSIMED ausdrücklich. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB zwingenden gesetzlichen Vorschriften ganz oder teilweise widersprechen, so behalten die übrigen Bestimmungen dieser AGB ihre Gültigkeit.
4. Mündliche Vereinbarungen und Auskünfte insbesondere von Mitarbeitern von UNIVERSIMED sind unverbindlich. Diese werden von UNIVERSIMED nur dann als verbindlich akzeptiert, wenn sie schriftlich erfolgten.
5. Unter „(Werbe-)Einschaltungen“ sind im Rahmen dieser AGB neben Inseraten bzw. (Klein-) Anzeigen im Zweifel insb. auch Fremdbeilagen, Sonderwerbeformen aller Art (z.B. Tip- on-Cards, Promotions), entgeltliche redaktionelle Beiträge und sämtliche Dienstleistungen und Online- Werbeformen gleich welchen Inhalts zu verstehen.
Auftragserteilung, Preise und Zahlungsbedingungen:
6. Maßgeblich für einen Auftrag sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweils gültige Preisliste und unsere Auftragsbestätigung. Ein Auftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung seitens UNIVERSIMED rechtsverbindlich.
7. Der Vertrag mit UNIVERSIMED kommt zustande, wenn UNIVERSIMED das Angebot des Vertragspartners ausdrücklich annimmt und/oder der Bestellung des Kunden durch Versand entspricht. Dem Absenden der Ware kommt das vereinbarungsgemäße Bereithalten der Ware gleich. Bei Produkten, die beispielsweise per Daten-Download geliefert werden, erfolgt die Annahme des Kaufangebotes des Kunden durch die Bereitstellung zum Download im Kontobereich des Kunden.
8. Grundsätzlich gilt jener Preis für die bestellte Ware bzw. Leistung als vereinbart, der sich aus den aktuellen Preislisten oder sonstigen Dokumentationen von UNIVERSIMED ergibt. Diese Preise verstehen sich exklusive MwSt. und allfälliger Zölle und Abgaben sowie Versandkosten etc. Preisänderungen vor Bestellung sowie Eingabe- und elektronische Übermittlungsfehler sind vorbehalten.
9. Aufträge für Werbeeinschaltungen sind innerhalb eines Jahres abzuwickeln, soweit sich aus schriftlich bestätigten Einzelvereinbarungen nichts Abweichendes ergibt. Für die Durchführung von Einschaltungen in bestimmten Nummern oder Ausgaben oder mit einer bestimmten Platzierung wird keine Gewähr geleistet. Ausgenommen sind Aufträge, deren Gültigkeit ausdrücklich von der Einhaltung bestimmter Termine oder von einer bestimmten Platzierung schriftlich abhängig gemacht wird. Wenn eine Vorauszahlung vereinbart wurde, kann die Durchführung des Auftrages bis zum Eingang der Vorauszahlung zurückgestellt werden.
10. Bei Aufträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 3 Monaten hat UNIVERSIMED das Recht, Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Steuererhöhungen,Wechselkursschwankungen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen.
11. Ein Auflagenrückgang berechtigt den Auftraggeber nur dann zur Herabsetzung des Preises bzw. zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Zusicherung einer bestimmten Auflagenhöhe im Auftrag ausdrücklich schriftlich von UNIVERSIMED bestätigt wurde und die Abweichung über die Branchenüblichkeit hinausgeht oder wenn die Auflage um mehr als 15 % sinkt.
12. Es obliegt dem Auftraggeber, sich über den jeweils gültigen Anzeigentarif und die Höhe der anfallenden Abgaben (insbesondere Werbeabgabe und Mehrwertsteuer) vor Aufgabe des Inserates zu informieren.
13. Bei Änderungen der Preise für Werbeeinschaltungen treten diese auch für laufende Aufträge sofort (auch unterjährig) in Kraft.
14. UNIVERSIMED behält sich vor, jederzeit und ohne Angabe von Gründen, insbesondere aber bei Zahlungsverzug oder aus rechtlichen Überlegungen, von der Durchführung von Aufträgen zurückzutreten. Dies gilt auch bei Vorliegen eines Jahresauftrages oder eines Auftrages für wiederholtes Erscheinen von Veröffentlichungen. Die Rabattgewährung wird nach dem Ausmaß des tatsächlichen Umsatzes vorgenommen.
15. Beilagen und Einhefter, die durch Format und Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
Haftungsfreistellung:
16. Der Auftraggeber garantiert UNIVERSIMED, dass die Werbeeinschaltung (einschließlich Bildern) gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen (u.a. Urheberrecht, Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht, etc.) verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, UNIVERSIMED hinsichtlich aller Ansprüche, die in dem erschienenen Inserat (einschließlich Bildern) begründet sind, schad- und klaglos zu halten sowie für die entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten. Dies gilt insbesondere für alle Arten wettbewerbsrechtlicher Ansprüche, sei es, dass diese von Mitbewerbern des Auftraggebers oder von Mitbewerbern von UNIVERSIMED geltend gemacht werden, für urheberrechtliche und datenschutzrechtliche Ansprüche jeglicher Art, Einschaltkosten von Gegendarstellungen, deren Veröffentlichung UNIVERSIMED gerichtlich aufgetragen wurde, verwaltungsbehördliche und gerichtliche Strafen, medienrechtliche Entschädigungen, Schadenersatzansprüche welcher Art immer und Ansprüche auf Veröffentlichungen von Urteilen oder Mitteilungen nach dem Mediengesetz. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Schad- und Klagloshaltung von UNIVERSIMED versteht sich einschließlich aller anfallenden Verfahrenskosten inklusive der Kosten für rechtliche Beratung und Vertretung. UNIVERSIMED ist zu einer Prüfung eines Inserates oder eines Gegendarstellungsbegehrens nicht verpflichtet. Dies gilt sinngemäß auch für alle anderen vergleichbaren Folgen, beispielsweise Mitteilungen gem. § 37 MedG. UNIVERSIMED behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
17. Willkürliche Zusammenziehungen von Wörtern, die zu ungebräuchlichen und sprachwidrigen Wortgebilden führen, werden abgelehnt. Wortkürzungen, die den Sinn der Einschaltung nicht entstellen, behält sich UNIVERSIMED vor. UNIVERSIMED behält sich vor, Texte nach den Regeln der neuen Rechtschreibung zu setzen.
Rabatte:
18. Der Anspruch auf Kundenrabatt besteht nur dann, wenn ein schriftlicher Auftrag für eine Werbeeinschaltung vorliegt und dieser spätestens mit der ersten Einschaltung erteilt wird. Rabattjahr ist das Kalenderjahr. Bei Zahlungsverzug und Insolvenzverfahren verfällt jeder Rabattanspruch.
19. Ansprüche auf Naturalrabatte erlöschen mit Ende des Kalenderjahres.
20. Wird ein Auftrag aus Gründen höherer Gewalt und aus Umständen nicht erfüllt, die UNIVERSIMED nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Rabatt zurückzuzahlen.
21. Die Kundenrabatte können je nach Vereinbarung sofort bei Rechnungslegung berücksichtigt oder nach Ablauf des Rabattschlusszeitraumes gutgeschrieben werden. Eine Änderung dieser Verrechnungsart behält sich UNIVERSIMED jederzeit vor.
22. Rabattendabrechnungen sind schriftlich spätestens drei Monate nach Ablauf des Rabattjahres zu fordern.
23. Bei zu hoher Rabattgewährung erfolgt nach Ablauf der Jahresfrist eine Nachfakturierung, wobei für den fehlenden Betrag Zinsen in Höhe von 1% pro begonnenem Monat verrechnet werden.
Zahlung:
24. Die Rechnungen von UNIVERSIMED sind 30 Tage nach Erhalt zur Zahlung fällig. Alle Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers und sind derart vorzunehmen, dass UNIVERSIMED die Gutschrift des Betrages spätestens am Fälligkeitstag vorliegt. Sämtliche Bankspesen gehen ausnahmslos zu Lasten des Auftraggebers. Im Verzugsfalle ist für die jeweils überfälligen Beträge 1% pro begonnenen Monat zu bezahlen, welche sofort fällig werden.
25. Der Auftraggeber ist verpflichtet, zusätzlich zu den anfallenden Mahnspesen alle UNIVERSIMED bei Verfolgung seiner Ansprüche auflaufenden Kosten, Spesen und Barauslagen, aus welchem Titel auch immer, zu bezahlen. Er hat daher – falls anwendbar
– neben allenfalls gerichtlich bestimmten Kosten auch sämtliche vorprozessuale Kosten, insbesondere Kosten eines von UNIVERSIMED beauftragten Inkassobüros oder Anwaltes, voll zu ersetzen. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Zinsen und Spesen und zuletzt auf die reinen Rechnungsbeträge angerechnet.
26. Rechnungsreklamationen werden nur innerhalb von vier Wochen ab Ausstellungsdatum der Rechnung anerkannt. Die Reklamation muss schriftlich erfolgen. Berechtigte Reklamationen können nur bei Wahrung dieser Frist berücksichtigt werden
27. UNIVERSIMED behält sich vor, Anzahlungen zu verlangen.
28. UNIVERSIMED ist zu Teillieferungen und Teilabrechnungen berechtigt, soweit im Einzelfall vereinbart.
29. UNIVERSIMED ist berechtigt, auch während der Laufzeit eines Schaltungsauftrages, das Erscheinen weiterer Werbeeinschaltungen von Anzahlungen und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
30. Für die vollständige und fristgerechte Bezahlung von Aufträgen, die über Agenturen geschaltet werden, haften der Auftraggeber und die Agentur solidarisch.
31. Bei Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers bzw. anhaltendem Zahlungsverzug trotz Setzung einer Nachfrist stellt UNIVERSIMED den gesamten Saldo mit allen Nebenkosten bzw. mit allen seit Beginn der Geschäftsverbindung gewährten Nachlässen (zum Beispiel Rabatten, Provisionen, Skonti und dergleichen) fällig.
32. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat UNIVERSIMED dann Anrecht auf volle Bezahlung der veröffentlichten Einschaltungen, wenn die vereinbarte Leistung zu 75% erfüllt ist. Bei einer Erfüllung unter 75% ist die Leistung aliquot zu bezahlen.
Abwicklung:
33. Dem Auftraggeber/Inserenten obliegt die rechtzeitige Lieferung der Texte, Daten und einwandfreier Druckunterlagen. Im Falle des Verzuges gilt der Auftrag als erfüllt, wenn die Einschaltung unter Verwendung einer anderen, vom Auftraggeber beigestellten Druckunterlage erfolgt oder auch nur Name und Adresse des Auftraggebers eingeschaltet werden.
34. Prospektbeilagen und Druckunterlagen sind UNIVERSIMED frei Haus zu liefern.
35. Textschaltungen und solche, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht sofort als Schaltung erkennbar sind, können von UNIVERSIMED als Werbung kenntlich gemacht werden. UNIVERSIMED ist berechtigt, jederzeit auch ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber Einschaltungen als „Anzeige”, „Werbung”, „Promotion“, „mit freundlicher Unterstützung der Firma …“ oder „entgeltliche Einschaltung” zu kennzeichnen. Die Entscheidung darüber, ob eine solche Kennzeichnung notwendig oder zweckmäßig ist, obliegt somit ausschließlich UNIVERSIMED. Sollte ausnahmsweise UNIVERSIMED auf Wunsch des Auftraggebers eine solche Kennzeichnung unterlassen, haftet der Auftraggeber für jeden UNIVERSIMED daraus erwachsenden Nachteil.
36. Bei Anzeigen, die nach Layout gestaltet werden, bzw. wenn vorgeschriebene Schriftgrößen eingehalten werden und die bestellte Anzeigengröße nicht ausreicht, muss die volle Abdruckhöhe bezahlt werden.
37. UNIVERSIMED haftet für die Druckqualität nur, wenn einwandfreie Druckunterlagen bzw. Werbemittel wie Prospekte etc. beigestellt werden. Die Verwendung der Druckunterlagen erfolgt ohne Gewähr unter Beachtung der üblichen Sorgfalt.
38. Der Auftraggeber hat bei durch UNIVERSIMED verschuldeter unleserlicher, unrichtiger oder unvollständiger Wiedergabe der Schaltung Anspruch auf Zahlungsminderung oder auf eine Ersatzleistung, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Schaltung beeinträchtigt wurde
39. Weitergehende Haftungen für UNIVERSIMED sind ausgeschlossen, wie insbesondere Haftungen für den Fall, dass die veröffentlichte Schaltung in Bezug auf Inhalt und Gestaltung gesetzlichen Bestimmungen widerspricht, Haftung für Schäden, die durch Nichterscheinen eines Inserates an einem bestimmten Tag oder durch Druck-, Satz- und Platzierungsfehler entstehen. In jedem Fall ist die Haftung von UNIVERSIMED mit dem auf den betroffenen Teil der Auflage entfallenden anteiligen Einschaltungsentgelt absolut begrenzt. In Zweifelsfällen unterwirft sich UNIVERSIMED den Empfehlungen des Gutachterausschusses für (Druck-)Reklamationen.
40. Für Druckfehler, die den Sinn des Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen, wird kein Ersatz geleistet.
41. Farbabweichungen gegenüber dem Original behält sich UNIVERSIMED aus drucktechnischen Gründen vor.
42. Sind etwaige Mängel bei den Daten nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Produktionsvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Wiedergabe keine Ansprüche.
43. Telefonische Inseratenänderungen müssen nachträglich, jedoch noch vor Anzeigenschluss, schriftlich bestätigt werden.
44. Bei Sonderwerbeformen (Einklebern, Tip-on-Cards ...) kann aus technischen Gründen keine 100%ige Qualitätsgarantie gegeben werden (eine Toleranzgrenze von 5% gilt als vereinbart).
45. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet zwei Monate nach Erscheinen der Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
46. Probeabzüge werden auf ausdrücklichen Wunsch hergestellt. Bei nicht fristgerechter Rücksendung der Probeabzüge gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
47. Kosten, die durch erhebliche Änderung der ursprünglich vereinbarten Ausführung sowie beigestellter Druckunterlagen entstehen, werden dem Auftraggeber verrechnet.
48. Platzierungswünsche sind für UNIVERSIMED nur im Falle der Leistung des Platzierungszuschlages bindend. Die Ausschließlichkeit der Platzierung einer Werbeeinschaltung auf einer Doppelseite kann nur bei einer Anzeigengröße von mindestens 1/2 Seite für zwei gegenüberliegende Seiten im Falle der Leistung des Platzierungszuschlages vereinbart werden.
49. Bei Verschiebung aus technischen Gründen ohne vorherige Benachrichtigung des Auftraggebers kann weder die Zahlung verweigert noch Schadenersatz verlangt werden.
50. Einschaltungsreklamationen werden nur innerhalb von vierzehn Tagen nach Erscheinen der Einschaltung oder acht Tagen nach Rechnungserhalt anerkannt, die Reklamation muss schriftlich erfolgen.
51. UNIVERSIMED übernimmt keine Haftung für zur Verfügung gestellte Druckunterlagen.
52. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass UNIVERSIMED keine Exklusivität von medizinischen Indikationen, mit deren Publikation sie beauftragt wurde, gewährt und schließt jegliche Haftung dafür aus. Eine dennoch in einem Auftrag geforderte Exklusivität für eine Indikation wird von UNIVERSIMED nicht akzeptiert und gilt als nicht vereinbart.
Stornobedingungen:
53. Stornos werden ausschließlich schriftlich angenommen.
54. Bei Zurückziehung von Aufträgen für Werbeeinschaltungen vor Redaktionsschluss (gemäß Mediadaten) werden für Anzeigen keine Gebühren bzw. für entgeltliche redaktionelle Beiträge 20% des Auftragswertes als Kostenersatz in Rechnung gestellt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
55. Bei Zurückziehung von Aufträgen für Werbeeinschaltungen nach Redaktionsschluss (gemäß Mediadaten) (soweit dies für UNIVERSIMED technisch noch möglich ist) wird für Anzeigen ein Betrag von 50% des Auftragswertes bzw. bei entgeltlichen redaktionellen Beiträgen ein Betrag von 80% des Auftragswertes als Kostenersatz in Rechnung gestellt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
56. Bei Zurückziehung von Aufträgen für Sonderplatzierungen (Coverstory, Covercorner, Coverflappe, Tip-on-Card, Beilage am Cover/Heft, Umschlagseite 2, Inhaltsverzeichnis 1, Inhaltsverzeichnis 2, Mitteleinhefter, Umschlagseite 3, Umschlagseite 4, Banderole, Lesezeichen, Kalenderbeilage) wird ein Betrag von 50% des Auftragswertes beim Storno vor Redaktionsschluss und 80% beim Storno nach Redaktionsschluss als Kostenersatz in Rechnung gestellt.
57. Es gilt jeweils das Datum des Eingangs bei UNIVERSIMED. Nach dem jeweiligen Anzeigeschluss (gemäß Mediadaten) ist ein Storno nicht mehr möglich.
Abonnements:
58. Abonnements verlängern sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Ende des Kalenderjahres eine schriftliche Kündigung eingelangt ist. Mangels entgegenstehender Vereinbarung verzichtet der Vertragspartner jedenfalls für die Dauer des ersten Jahres auf eine Kündigung.
Veranstaltungen:
59. Für jede Veranstaltung gelten die jeweils in der Auftragsbestätigung gelisteten Leistungen als vereinbart.
60. Bei Stornierung bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn fallen keine Kosten an, danach beträgt die Stornogebühr bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% des vereinbarten Preises. Bei Stornierung innerhalb von 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird der volle vereinbarte Preis in Rechnung gestellt. Die Stornierung muss ausnahmslos schriftlich erfolgen.
61. UNIVERSIMED behält sich das Recht vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms und des Veranstaltungsortes, unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung, vorzunehmen. Insbesondere behält sich UNIVERSIMED vor, eine Veranstaltung aus wichtigem Grund (z.B. Epidemie, Erkrankung des Referenten, zu geringe Teilnehmerzahl) abzusagen. Im Falle einer Absage werden die Teilnehmer umgehend informiert und eventuell geleistete Zahlungen werden rückerstattet, es sei denn die Absage ist durch den Auftraggeber verursacht (in diesem Fall gelten die Stornogebühren lt. Pkt. 51). Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer diese beruhen auf grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten von UNIVERSIMED.
Datenschutz:
62. Datenschutz: UNIVERSIMED respektiert als seriöses Unternehmen die Privatsphäre ihrer Kunden und wird mit allen zugegangenen Daten sorgfältig umgehen. Siehe hierzu die Datenschutzerklärung auf der Webseite universimed.com.
63. Mit der Benutzung des Internetangebots von UNIVERSIMED (insb. www.universimed.com) akzeptieren Sie diese Bedingungen sowie die Bedingungen der Datenschutzerklärung die auf der Webseite universimed.com hinterlegt ist: universimed.com/datenschutz
Disclaimer:
64. Allgemeines: Die Inhalte von Universimed werden unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen medizinischen Entwicklungen von unserer Redaktion bzw. von Expertinnen und Experten erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Korrektheit, Aktualität und Qualität sämtlicher Inhalte sowie deren Übermittlung kann UNIVERSIMED aber keine Gewähr übernehmen. Die Inhalte von universimed.com und anderen Websites von UNIVERSIMED sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Sie stellen in keiner Weise Ersatz für professionelle Beratungen oder Behandlungen durch ausgebildete und anerkannte Ärztinnen und Ärzte dar.
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Geheimhaltung:
68. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Informationen und Daten, die er von UNIVERSIMED im Zusammenhang mit der Durchführung einer Vereinbarung erhält, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.
Abschlussbestimmungen:
69. Es wird die ausschließliche Anwendbarkeit des österreichischen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und des IPR (Internationales Privatrecht) vereinbart.
70. Die Vertrags-, Bestell-, Beschwerde- und Geschäftssprache ist Deutsch, es sei denn, es wurde im Einzelfall etwas anderes vereinbart. Sämtliche Mitteilungen, Benachrichtigungen, Mahnungen, Fristsetzungen, Mängelrügen oder sonstige rechtserhebliche Erklärungen des Vertragspartners bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (u.a. auch per E-Mail).
71. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungs-, Schadenersatz- oder sonstiger wie immer gearteter Gegenansprüche oder Forderungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
72. Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird einvernehmlich durch eine ersetzt, die wirtschaftlich und ihrer Intention nach der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. UNIVERSIMED hat das Recht, einzelne Bestimmungen dieser AGB zu ändern. UNIVERSIMED wird solche Änderungen auf der Website veröffentlichen, und es wird dem Vertragspartner damit die Möglichkeit eingeräumt zu widersprechen, wobei Schriftform als vereinbart gilt. Macht der Vertragspartner von seiner Widerspruchsmöglichkeit nicht innerhalb von 4 Wochen Gebrauch, so erklärt er ausdrücklich sein Einverständnis zu den vorgenommenen Änderungen der AGB, sodass dem Vertragsverhältnis die jeweils gültigen und allenfalls angepassten AGB zugrunde liegen.
73. Wien gilt als Erfüllungsort. Über sämtliche Streitigkeiten aus den gegenständlichen Aufträgen entscheidet ausschließlich das zuständige Gericht in Wien. Als Grundlage der gesamten Geschäftsbeziehung gilt ausschließlich österreichisches Recht. UN-Kaufrecht und die Verweisnormen des IPR sind ausdrücklich ausgeschlossen.